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Aus der Welt der Immobilien

"Bestellerprinzip"

"Bestellerprinzip"

Das Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG), wurde am 22.03.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Damit wird das Erst-Auftraggeberprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen per 1. Juli 2023 in Kraft treten.

BGBLA_2023_I_24 Bestellerprinzip.pdf

Das Residualverfahren

Das Residualverfahren

Artikel aus Immolex 09/2018 Mehr lesen Weniger lesen

Autoren: Georg Edlauer / Ramona Sturzeis

Artikel_immolex_2018-09, 244 Georg Edlauer.pdf

Der Liegenschaftszinssatz im Ertragswertverfahren

Der Liegenschaftszinssatz im Ertragswertverfahren

Artikel in Immolex 06/2012 Mehr lesen Weniger lesen

Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg

Veröffentlicht immolex-2012-06, 170 Georg Edlauer.pdf

Die Gewichtung von Werten in der Verkehrswertermittlung von Immobilien

Die Gewichtung von Werten in der Verkehrswertermittlung von Immobilien

Artikel in Immolex 12/2014 Mehr lesen Weniger lesen

Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg

immolex-2014.pdf

Teilungsklage und Wohnungseigentumsbegründung

Teilungsklage und Wohnungseigentumsbegründung

Artikel aus Immolex 10/2020 Mehr lesen Weniger lesen

Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg

immolex_2020-10, 290 Edlauer, Muhr, Reinberg.pdf

Baurecht und Superädifikat

Baurecht und Superädifikat

Artikel in Immolex 04/2014 Mehr lesen Weniger lesen

Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg

Artikel_immolex_2014-04_111_Edlauer_Muhr_Reinberg.pdf

WEG-Novelle 2022 (WEG-Nov 2022)

WEG-Novelle 2022 (WEG-Nov 2022)

Inkrafttreten 1.1.2022 bzw. 1.7.2022 Mehr lesen Weniger lesen

Die WEG-Novelle 2022 wurde Mitte Dezember 2021 im Nationalrat beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Die barrierefreie Ausgestaltung eines WE-Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft wird ebenso zu einer privilegierten Änderung ausgestaltet wie die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs: Für eine Genehmigung der Änderung im Außerstreitverfahren kommt es auf Verkehrsübung bzw wichtiges Interesse des änderungswilligen Wohnungseigentümers nicht mehr an.
  • Für bestimmte Änderungen der WE-Objekte (barrierefreien Ausgestaltung eines WE-Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, Anbringung einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten WE-Objekt, Anbringung von sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Vorrichtungen zur Beschattung eines WE-Objekts sowie Einbau von einbruchsicheren Türen) tritt eine Zustimmungsfiktion ein, wenn die über den Änderungswunsch informierten Miteigentümer nicht binnen zweier Monate der angezeigten Änderung widersprechen.
  • Die Mehrheitsfindung im Rahmen der gemeinschaftlichen Beschlussfassung wird erleichtert. Ein Mehrheitsbeschluss wird ab 1. Juli 2022 nicht nur (wie bisher) mit der Mehrheit aller Miteigentumsanteile zustande kommen können, sondern auch dann, wenn ein Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) gefasst wird und diese Mehrheit überdies mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile verkörpert.
  • Die monatliche Rücklagendotierung muss ab 1. Juli 2022 mindestens eine Höhe von EUR 0,90 je Quadratmeter Gesamtnutzfläche der Liegenschaft betragen – die Aufteilung zwischen den Wohnungseigentümern hat nach dem geltenden Aufteilungsschlüssel zu erfolgen. Von dieser Mindestdotierung wird nur dann abgerückt werden dürfen, wenn ein Gesamtbetrag in dieser Höhe zur Bildung einer angemessenen Rücklage nicht erforderlich ist, und zwar wegen des besonderen Ausmaßes der bereits vorhandenen Rücklage, wegen einer erst kurz zurückliegenden Neuerrichtung oder durchgreifenden Sanierung des Gebäudes, oder wenn im Fall einer Reihen- oder Einzelhausanlage die Wohnungseigentümer die – an sich die Eigentümergemeinschaft treffenden Erhaltungspflichten – übernommen haben.

Die WEG-Nov 2022 ist am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten, die Regelungen über die erleichterte Willensbildung der Eigentümergemeinschaft und die Mindestdotierung der Rücklage gelten erst ab 1. Juli 2022.

(c) Mag. Christoph Kothbauer

Optimaler Verkauf Ihrer Immobilie im Raum St. Pölten

Optimaler Verkauf Ihrer Immobilie im Raum St. Pölten

Sie suchen einen guten, seriösen Immobilienmakler mit jahrzehntelanger Marktkenntnis, der Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Immobilienverkauf anbietet? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr lesen Weniger lesen

Der Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf ist im Moment sehr gut. Die Preise sind in den letzten Jahren sehr gestiegen. Vorweg jedoch die drei wichtigsten Gründe, warum ein Verkauf mit Edlauer Immobilien ganz besonders erfolgreich ist:

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Überhöhte Angebotspreise führen zu schlechten Verkaufsergebnissen

Überhöhte Angebotspreise führen zu schlechten Verkaufsergebnissen

Auch beim Immobilienverkauf gilt: wer hoch pokert hat viel zu verlieren! Überhöhte Angebotspreise aufgrund falscher Markteinschätzung führen im Regelfall zu schlechteren Verkaufsergebnissen als bei marktgerecht angesetzten Preisen. Mehr lesen Weniger lesen

5 Prozent
Wer eine Immobilie mit nur 5 Prozent über dem Marktwert anbietet, darf mit einer Vermarktungsdauer von 63 Tagen und einem erzielten Verkaufspreis annähernd in Höhe des realistischen Marktwertes rechnen.

10 Prozent
Wird der "Verhandlungspielraum" größer, verlängert sich die Vermarktungsdauer bereits auf 281 Tage. Wenn man nun glaubt, dass die längere Wartedauer auch das gewünschte Ergebnis bringt, liegt man (meistens) falsch. Wer mit 10 % Aufschlag anbietet, liegt mit dem Verkaufsergebnis durchschnittlich 4 % unter Marktwert.

20 Prozent
Mutige Anbieter, die den Angebotspreis mit 20 % über dem Marktwert festsetzen, verlieren auf allen Linien. Sie müssen den längsten Verkaufszeitraum mit durchschnittlich 379 Tagen und den höchsten Verlust zum tatsächlichen Marktwert, nämlich ca. 15 %  in Kauf nehmen.

Quellen: Immobilienprofi Ausgabe 75, Grafik: wohnmarktanalyse.com

Mit unserer mehr als 50-jährigen Erfahrung kennen wir den Markt und beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos über den realistischen Markt-Einstiegspreis.  

Grafik Wohnmarktanalyse.pdf

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