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Aus der Welt der Immobilien
Das Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG), wurde am 22.03.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Damit wird das Erst-Auftraggeberprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen per 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Artikel aus Immolex 09/2018 Mehr lesen Weniger lesen
Autoren: Georg Edlauer / Ramona Sturzeis
Artikel in Immolex 06/2012 Mehr lesen Weniger lesen
Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg
Artikel in Immolex 12/2014 Mehr lesen Weniger lesen
Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg
Artikel aus Immolex 10/2020 Mehr lesen Weniger lesen
Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg
Artikel in Immolex 04/2014 Mehr lesen Weniger lesen
Autoren: Georg Edlauer / Heinz Muhr / Michael Reinberg
Inkrafttreten 1.1.2022 bzw. 1.7.2022 Mehr lesen Weniger lesen
Die WEG-Novelle 2022 wurde Mitte Dezember 2021 im Nationalrat beschlossen. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
Die WEG-Nov 2022 ist am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten, die Regelungen über die erleichterte Willensbildung der Eigentümergemeinschaft und die Mindestdotierung der Rücklage gelten erst ab 1. Juli 2022.
(c) Mag. Christoph Kothbauer
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Der Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf ist im Moment sehr gut. Die Preise sind in den letzten Jahren sehr gestiegen. Vorweg jedoch die drei wichtigsten Gründe, warum ein Verkauf mit Edlauer Immobilien ganz besonders erfolgreich ist:
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Auch beim Immobilienverkauf gilt: wer hoch pokert hat viel zu verlieren! Überhöhte Angebotspreise aufgrund falscher Markteinschätzung führen im Regelfall zu schlechteren Verkaufsergebnissen als bei marktgerecht angesetzten Preisen. Mehr lesen Weniger lesen
5 Prozent
Wer eine Immobilie mit nur 5 Prozent über dem Marktwert anbietet, darf mit einer Vermarktungsdauer von 63 Tagen und einem erzielten Verkaufspreis annähernd in Höhe des realistischen Marktwertes rechnen.
10 Prozent
Wird der "Verhandlungspielraum" größer, verlängert sich die Vermarktungsdauer bereits auf 281 Tage. Wenn man nun glaubt, dass die längere Wartedauer auch das gewünschte Ergebnis bringt, liegt man (meistens) falsch. Wer mit 10 % Aufschlag anbietet, liegt mit dem Verkaufsergebnis durchschnittlich 4 % unter Marktwert.
20 Prozent
Mutige Anbieter, die den Angebotspreis mit 20 % über dem Marktwert festsetzen, verlieren auf allen Linien. Sie müssen den längsten Verkaufszeitraum mit durchschnittlich 379 Tagen und den höchsten Verlust zum tatsächlichen Marktwert, nämlich ca. 15 % in Kauf nehmen.
Quellen: Immobilienprofi Ausgabe 75, Grafik: wohnmarktanalyse.com
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